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"Ausgezeichnet"...

weil er ausgezeichet ist!

Darauf können sich Gäste im Weinland Steiermark verlassen – das Zeichen „Ausgezeichneter Buschenschank“ führt Sie in ein besonderes Haus. Um in die illustre Liste der „Ausgezeichneten Buschenschänken“ aufgenommen zu werden, muss eine Vielzahl von Kriterien erfüllt werden. Und das nicht nur einmalig! Ausgezeichneten Betriebe werden laufend auf Wein- und Servicequalität, Ambiente und Kreativität im Jausenbereich kontrolliert. 

So gibt es Pluspunkte, wenn Fleischprodukte vorwiegend aus eigener Veredlung stammen oder von einem Direktvermarkter zugekauft werden. Brot ist optimalerweise selbstgebacken, Salate sind saisonfrisch und heimisch. Beim Käse ist mit mindestens 4 österreichischen Hart- und Weichkäsesorten aufzuwarten. Auch Süßspeisen sind traditionell und bäuerlich.  

Was verstehen die Tester unter „Weinkultur“? Also, mindestens 50% der angebotenen Weine müssen Qualitätsweine für den offenen, glasweisen Ausschank sein. Eine zeitgemäße, formschöne Glaskultur, entsprechend dem Weintyp wird vorausgesetzt, die Temperatur muss passen und und...

Für die kleinen Gäste und die „alkoholfreien“ Großen sollen mindestens 3 verschiedene Fruchtsäfte aus heimischer Erzeugung bereitstehen. Neben Kinderjause, Spielecke, Spielplatz – der Buschenschank als Kinderparadies!

Das „Erlebnis Buschenschank“ mit Angeboten wie Keller- und Weingartenführungen ist ein Schwerpunkt. Je kreativer um so besser - vom Buschenschankmenü bis zur eigenen Fischzucht reichen da die Ideen und Vorlieben!
Auch der Hintergrund muss stimmen: Die fachliche Ausbildung der Buschenschank-Familie wird ebenso bewertet sowie der Gesamteindruck des Betriebes.

Aber das alles lassen Sie getrost die Sorge(pflicht) der Tester sein – Sie als Gast folgen einfach dem Markenzeichen „Ausgezeichneter Buschenschank Steiermark“ und lassen sich verwöhnen!

Wo finden?

Alle "Ausgezeichneten Buschenschänken" im Weinland Steiermark finden Sie, immer aktuell gelistet auf der Homepage von Steiermark Tourismus!

Buschenschank "History"

Die Grundlage für den Buschenschank wie wir ihn heute kennen wurde bereits 1784 gelegt.
Josef II hielt in einer Zirkularverordnung fest, dass jeder Weinbauer seinen selbst produzierten Wein und seine selbstgemachten, kalten Speisen verkaufen darf.

„Der Buschenschank", so wie es grammatikalisch richtig ist, leitet sich nicht wie vielerorts angenommen von Schank oder der Schenke ab, sondern vom „Buschen".
Ein Bündel an Zweigen - aussen sichtbar am Haus befestigt - war früher das Kennzeichen wenn der Betrieb geöffnet hatte.
Heute öffnen die Buschenschänken meist zu Beginn der Saison im März, und schließen Ihre Betriebe größtenteils Mitte-Ende November.

Der Steirische Buschenschank unterliegt dem Buschenschankgesetz, welches genau regelt welche selbstgemachten und regional zugekauften Produkte verabreicht werden dürfen.
Grundsätzlich gilt: Alle Speisen und Getränke dürfen nur kalt serviert werden!

Aber machen Sie sich keine Sorgen, die Kreativität der Weinbäuerinnen lässt keine Wünsche offen.
Und wenn Sie sich bei der Bestellung nicht entscheiden können: Die gute alte „Brettljause“ ist immer noch der Renner...